Kategorien der Oberflächengewässer (FGG Weser, 2021)

Kategorien der Oberflächengewässer
(FGG Weser, 2021)

Zu den Oberflächengewässern zählen Flüsse, Seen, Übergangs-, Küsten- und Hoheitsgewässer. Oberflächengewässer liegen in unterschiedlichen Naturräumen und unterscheiden sich aufgrund der Geologie im Einzugsgebiet, ihrer Gewässerstruktur und aufgrund der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Daher wurde ein System entwickelt, das die Gewässer entsprechend ihrer naturräumlichen Eigenschaften nach gemeinsamen Merkmalen zu Gewässertypen zusammenfasst. Für die Typisierung werden Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km², stehende Gewässer mit einer Oberfläche von mehr als 0,5 km² sowie Übergangs- und Küstengewässer innerhalb einer Seemeile seewärts von der Basislinie (entspricht meist der Niedrigwasserlinie) berücksichtigt. Für das Hoheitsgewässer existiert keine Typisierung.

Abschnitte eines Fließgewässers des gleichen Typs, in denen auch weitere wichtige Randbedingungen wie u. a. Fließcharakteristik und Belastungsschwerpunkte einheitlich sind, werden als Wasserkörper bezeichnet. Wasserkörper in Übergangs- und Küstengewässern werden nach ihrem Salzgehalt und ihrer Tiefe unterschieden, während Seen im Allgemeinen nicht weiter in Wasserkörper unterteilt werden. In der Flussgebietseinheit Weser werden insgesamt 1.413 Oberflächenwasserkörper abgegrenzt (Stand 2021), davon entfallen 1.379 auf Fließgewässer, 27 auf stehende Gewässer und 7 auf Übergangs-, Küsten- und Hoheitsgewässer. Die Beschreibung der einzelnen Wasserkörper kann aus den Wasserkörpersteckbriefen entnommen werden und ist hier zu finden.

Oberflächengewässer werden zudem in natürliche und künstliche Wasserkörper unterschieden. Natürliche Gewässer können weiterhin aufgrund von morphologischen Veränderungen als erheblich verändert ausgewiesen werden. Diese Unterscheidung ist wichtig im Hinblick auf die geforderten Umweltziele. Die Vorgaben für erheblich veränderte und künstliche Gewässer sind aufgrund des besonderen Nutzungsdrucks weniger streng als für die natürlichen Gewässer.