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Die
Vielzahl und ökologischen Besonderheiten der heimischen Fischarten
gehören zu den bemerkenswerten Charakteristika eines
Flusseinzugsgebietes. So wurden in den Fließgewässern der
Flussgebietseinheit Weser inklusive des Bereichs der Unter- und
Außenweser in den vergangenen 25 Jahren insgesamt 116 Fisch- und
Rundmaularten (Neunaugen) nachgewiesen! Über 50 % dieser Arten gehören
zu den marinen Fischarten. 37 Süßwasserarten konnten durch historische
Belege als ursprüngliche Fischfauna der Flüsse und Bäche identifiziert
werden. Die übrigen 12 Arten traten erst nach 1900 oft vereinzelt auf
und gelten daher als Neubesiedler (Neozoen). Zur Charakterisierung der
Fischfauna in der FGE Weser wurde eine
Dokumentation der Fisch- und Rundmaularten
in der Flussgebietseinheit Weser erstellt.
Besonders
faszinierend sind für viele Menschen die Langdistanzwanderfische,
benötigen sie doch durch für ihren Lebenszyklus sowohl die marinen
Lebensräume der Ozeane als auch die Bäche und Flüsse mit ihrem klaren
Süßwasser. Schon im Jahre 1996 sind zur Wiederansiedlung erste Grundsätze in einer Broschüre veröffentlicht worden. Für 11
Wanderfischarten
gibt es aktuelle Nachweise. Lediglich vom Atlantischen Stör sind nur
historische Vorkommen bekannt. Andere Arten verbinden die notwendigen
Lebensräume zum Laichen, Übersommern oder Überwintern und wandern viele
Kilometer innerhalb eines Flusses (potamodrome Wanderfische).
Viele
Wanderfischarten unterliegen aufgrund ihrer bedrohten Populationen und
ihrer spezifischen Verbreitung dem besonderen Schutz durch die
Europäische Fauna-Flora-Habitatrichtlinie.
Die langfristige Erhaltung und Entwicklung ihrer Populationen in den
gemeldeten
FFH-Gebieten müssen Laich- und Aufwuchshabitate und
die Durchgängigkeit der Wanderrouten mit einbeziehen. Sie erfordern daher ein
länderübergreifendes Handeln,
welches durch die Umsetzung der
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
unterstützt wird.
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