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Risikogebiete in der FGG Weser (FGG Weser, 2020)

Risikogebiete in der FGG Weser
(FGG Weser, 2020)

Nach § 73 WHG (Artikel 4 EG-HWRM-RL) war die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen erstmals bis zum 22. Dezember 2011 durchzuführen. Für den zweiten Zyklus der EG-HWRM-RL sind die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete nach § 73 Absatz 6 WHG (Artikel 14 Absatz 1 EG-HWRM-RL) bis zum 22. Dezember 2018 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete umfassen die Beschreibung signifikanter Hochwasser der Vergangenheit und deren Auswirkungen, eine Bewertung der potenziellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse sowie die Abschätzung des potenziellen Hochwasserrisikos anhand von Signifikanzkriterien der Schutzgüter:

  • Menschliche Gesundheit
  • Umwelt
  • Kulturerbe
  • Wirtschaftlichen Tätigkeiten

Ein Hochwasserereignis wird als signifikant eingestuft, sobald für eines der aufgeführten Schutzgüter die jeweilige regionalspezifische Signifikanzgrenze überschritten ist. Für die FGG Weser werden diese Informationen für den interessierten Bürger in einer Broschüre zusammengefasst und veröffentlicht.

Als Grenzlinie zwischen den grundsätzlich zu unterscheidenden Gebieten Binnenland und Küste wurde die binnenlandseitigen Abgrenzungen der Deichverbandgebiete herangezogen. Diese Gebiete umfassen den Bereich, der durch die Seedeiche vor Küstenhochwassern geschützt ist. Im Binnenland wird das gesamte Gewässernetz innerhalb der Flussgebietseinheit Weser betrachtet. Im Fokus stehen dabei gewöhnlich Gewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km², da diese in der Regel nicht in der Lage sind, Hochwasserabflüsse ohne Ausuferung abführen zu können und an denen insoweit nachteilige Auswirkungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, insbesondere dann, wenn durch historische Hochwasser besonders signifikante Schäden bereits dokumentiert sind. Im Küstengebiet werden die deichgeschützten Gebiete als Risikogebiete im Sinne des WHG dargestellt, da hier grundsätzlich ein Hochwasserrisiko durch Sturmfluten besteht.

Als Ergebnis der Überprüfung werden als Risikogebiete die Gewässerabschnitte in der Flussgebietseinheit identifiziert, an denen sich nach den Signifikanzkriterien auf Basis der in den Ländern unterschiedlich vorliegenden Informationen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ergibt. Insgesamt haben sich so 68 Risikogebiete ergeben. Insgesamt werden derzeit ca. 3.700 km Gewässerstrecke in der Flussgebietseinheit Weser als Risikogebiete angesehen. Das entspricht etwa 21 % der Gesamtlänge der Fließgewässer in der Flussgebietseinheit. Die Gesamtlänge der Fließgewässer nach EG-WRRL, also mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km², beträgt in der Flussgebietseinheit Weser etwa 18.000 km.