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Die Ziele der EG-HWRM-RL
  EG-HWRM-RL

Hochwasserereignisse lassen sich naturgegeben nicht vermeiden oder verhindern. Sie werden in unbestimmten Zeitabständen immer wieder in unterschiedlichen Intensitäten auftreten. Aufgrund klimatischer Veränderung wird sogar mit einer Häufung von Hochwasserereignissen gerechnet.
Es ist daher nicht Ziel der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Hochwasser zu verhindern, vielmehr steht die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen im Vordergrund. Dabei wird auf folgende vier Schutzgüter geschaut:

Aufzählung

die menschliche Gesundheit,

Aufzählung

die Umwelt,

Aufzählung

das Kulturerbe und

Aufzählung

die wirtschafltichen Tätigkeiten.

Die grundsätzlichen Handlungsziele sind:

Aufzählung

die Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) in einem Hochwasserrisikogebiet

Aufzählung

Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) in einem Hochwasserrisikogebiet

Aufzählung

Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers

Aufzählung

Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist eine Gemeinschaftsaufgabe vieler Akteure aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Raumordnung, Kommunen, Naturschutz, Land- und Fortwirtschaft, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Versicherungen sowie betroffenen Anwohnern in den Risikogebieten.

Wasserwirtschaft

 
   

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