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Hochwasserereignisse lassen sich naturgegeben nicht vermeiden oder verhindern. Sie werden in unbestimmten Zeitabständen immer wieder in unterschiedlichen Intensitäten auftreten. Aufgrund klimatischer Veränderung wird sogar mit einer Häufung von Hochwasserereignissen gerechnet.
Es ist daher nicht Ziel der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Hochwasser zu verhindern, vielmehr steht die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen im Vordergrund. Dabei wird auf folgende vier Schutzgüter geschaut:
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die menschliche Gesundheit, |
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die Umwelt, |
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das Kulturerbe und
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die wirtschafltichen Tätigkeiten.
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Die grundsätzlichen Handlungsziele sind:
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die Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) in einem Hochwasserrisikogebiet
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Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) in einem Hochwasserrisikogebiet |
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Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers |
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Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser |
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Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist eine Gemeinschaftsaufgabe vieler Akteure aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Raumordnung, Kommunen, Naturschutz, Land- und Fortwirtschaft, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Versicherungen sowie betroffenen Anwohnern in den Risikogebieten. |

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