|
Ein
Grundwasserkörper ist in einem guten mengenmäßigen Zustand, wenn ein
Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung
gewährleistet ist, d.h. wenn der Grundwasserstand keinen fallenden Trend
aufweist.
Grundlage für die
Definition des guten chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers bildet
die am 12.12.2006 in Kraft getretene Grundwasserrichtlinie (RL
2006/118/EG). Danach ist ein Grundwasserkörper in einem guten chemischen
Zustand, wenn die Schwellenwerte nach Anhang 1 und 2 nicht überschritten
werden
(siehe Tabelle).
|