Warnplan Weser bei Verunreinigungen der Weser, Werra, Fulda und unteren Aller

Für den Fall einer Gewässerverunreinigung oder eines anderen gewässergefährdenden Ereignisses hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser die Alarmierung, Information und Entwarnung der unterhalb der Gefährdungs- oder Unfallstelle liegenden Bundesländer länderübergreifend im "Warnplan Weser" geregelt.

Zu den Gewässerverunreinigungen zählen u. a. solche durch Mineralöle, Chemikalien (feste, flüssige und/oder gasförmige) sowie radioaktive oder sonstige wassergefährdende Stoffe. Auch erhöhte Wärmebelastungen zählen zu den gewässergefährdenden Ereignissen.

Angezeigt werden diese Gewässergefährdungen häufig durch Fischsterben oder sonstige Störungen des "Ökosystems Weser".

Tritt eine der o. g. Gefährdungen ein, ist die Hauptwarnzentrale des betroffenen Bundeslandes verpflichtet, die unterliegenden Hauptwarnzentralen umgehend entsprechend des Warnplans Weser zu alarmieren, um weiterführende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Die genaue Vorgehensweise bei der Warnung und Entwarnung kann dem Warnplan Weser entnommen werden.

 

Probealarme

Um den korrekten Ablauf einer Alarmierung und Entwarnung zu testen, werden seit 2004 zahlreiche, meist jährliche, Probealarme auf hessischem und thüringischem Gebiet durchgeführt. Diese beiden Länder wurden gewählt, da in allen Fällen auch sämtliche Unterlieger betroffen und somit in den Probealarm mit einzubeziehen waren. Es wird jeweils ein fiktiver Unfall eines Gefahrguttransporters angenommen. Die jeweils für den Unfallort zuständige Hauptwarnzentrale hat die Aufgabe, den Probealarm mit entsprechenden Meldungen an die unterliegenden Hauptwarnzentralen weiterzumelden. Die Geschäftsstelle Weser wird über die Meldungen parallel informiert.

Die bei den Probealarmen gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass nur regelmäßige Übungen eine lückenlos funktionierende Alarmierung und Entwarnung gewährleisten können.