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Zustand der Gewässer
  EG-WRRL

Oberflächengewässer

Zur Beschreibung des Gewässerzustands werden die Oberflächenwasserkörper in Zustandsklassen eingestuft. Der chemische Zustand wird anhand der Konzentrationen besonders gefährlicher Schadstoffe ermittelt. Diese werden mit den vorgeschriebenen Umweltqualitätsnormen verglichen, und der Zustand in gut oder schlecht eingestuft. Für den ökologischen Zustand werden verschiedene Tier- und Pflanzengemeinschaften, die sogenannten biologischen Qualitätskomponenten, untersucht, und je nach dem, wie sehr diese den natürlichen Verhältnissen entsprechen, der Zustand in sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend oder schlecht eingestuft. Für die Gesamtbewertung wird das "one out – all out" Prinzip angewendet. Das bedeutet, dass bei schlechter Bewertung einer Komponente der Gesamtzustand ebenfalls als schlecht bewertet wird - auch wenn die anderen Komponenten alle gut sein sollten - und der Wasserkörper somit sein Ziel verfehlt.

13 % der Oberflächengewässer werden 2015 mindestens den guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Bei einer Betrachtung der Ergebnisse zum chemischen Zustand ist seine derzeitig unterschiedliche Erfassung zu berücksichtigen. Der chemische Zustand wird in der Karte nach geltendem Recht dargestellt. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen haben den Zustand unter Berücksichtigung der Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG) erfasst.

Grundwasser

Für die Bewertung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers wird als Kriterium die Höhe des Grundwasserstandes zugrunde gelegt. Für die Bestimmung des chemischen Zustands werden die Parameter Nitrat und Pflanzenschutzmittel sowie regional unterschiedliche Schwellenwerte herangezogen. Dabei sind die Anforderungen der Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EG) maßgebend. Die Grundwasserkörper werden in die zwei Zustandsklassen gut und schlecht eingestuft. Bezogen auf die einzelnen Qualitätskomponenten wird wie bei den Oberflächengewässern das Prinzip "one out - all out" angewendet. Wird bei Grundwasserkörpern eine relevante Überschreitung der Grenz- bzw. Schwellenwerte festgestellt, befindet sich der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Zusätzlich sind ab festgelegten Schadstoffkonzentrationen Trendbetrachtungen erforderlich.

Die Bewertung hat ergeben, dass sich 143 von 144 Grundwasserkörpern (99,8 % der Gesamtfläche) in einem guten mengenmäßigen und 105 Grundwasserkörper (58 % der Gesamtfläche) in einem guten chemischen Zustand befinden. Von den 39 Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand weisen sieben einen signifikant steigenden Trend der Schadstoffkonzentration auf. Diese steigende Konzentration ist überwiegend auf Nitrat-Belastungen aus diffusen Quellen zurückzuführen.

Das Ergebnis macht deutlich, dass in der Flussgebietseinheit Weser die mengenmäßigen Probleme im Grundwasser deutlich hinter den Problemen der Wasserqualität zurücktreten, die überwiegend auf Nitrat-Belastungen aus diffusen Quellen zurückzuführen sind.

Die Ziele für den Gewässerzustand

Karte - Ökologischer Zustand der Oberflächengewässer


Karte - Zustand der Grundwasserkörper

 
   

Schutzgebiete

Gemäß Artikel 6 EG-WRRL wird für jede Flussgebietseinheit ein Schutzgebietsverzeichnis erstellt, das die folgenden Schutzgebiete beinhaltet:
Aufzählung

Erholungs- und Badegewässer,

Aufzählung

Nährstoffsensible und empfindliche Gebiete,

Aufzählung

wasserabhängige EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (NATURA 2000),

Aufzählung

Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten (Fisch- und Muschelgewässer),

Aufzählung

Wasserkörper mit Entnahme von Wasser zur Trinkwasserversorgung (gemäß Art. 7).

Die Zustandsbeschreibung für die ersten vier Schutzgebietstypen wird gemäß den jeweiligen Richtlinien an die EU berichtet. Daher erfolgt über den Bewirtschaftungsplan keine gesonderte Beschreibung. Ebenso haben die jeweiligen Richtlinien ihre eigenen Vorgaben für die Überwachung des Zustands, die aber nicht unbedingt alle Qualitätskomponenten der Gewässer berücksichtigen. Daher werden Oberflächenwasserkörper, die ganz oder zum Teil in NATURA 2000-Gebieten liegen und die möglicherweise nicht den guten Zustand erreichen, in die operative Überwachung der Oberflächengewässer aufgenommen.

Neben den Umweltzielen der EG-WRRL werden an das entnommene Trinkwasser Qualitätsanforderungen gestellt, die sich aus der EG-Trinkwasserrichtlinie (RL 98/83/EG) ergeben. D. h., das Wasser muss gewisse Mindestanforderungen im Hinblick auf den Gehalt von Mikroorganismen, Parasiten und Stoffen erfüllen, die eine potenzielle Gefährdung des Menschen ausschließen. In der FGE Weser entsprechen alle Wasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, diesen Anforderungen.

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Karte - Schutzgebiete