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Bedeutende Handlungsfelder und Bewirtschaftungsziele
  EG-WRRL

Obwohl in den letzten Jahren und Jahrzehnten vor allem hinsichtlich der Gewässergüte große Erfolge verzeichnet werden konnten, belegen die aktuelle Bestandsaufnahme und die Monitoringergebnisse das Erfordernis weiterer Anstrengungen. Als überregionale, d. h. für größere Bereiche relevante Handlungsfelder wurden für die Flussgebietseinheit Weser abgeleitet:
Aufzählung

Die Salzbelastung der Werra und Weser durch heutigen und ehemaligen Kalibergbau.

Aufzählung

Die Belastung der Gewässer durch anthropogene Nährstoffeinträge.

Aufzählung

Die Beeinträchtigung der Gewässerstruktur/Durchgängigkeit.

Diese sind im Sinne der EG-WRRL gleichbedeutend mit den sogenannten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Sie wurden im Rahmen der Berichterstattung ausführlich beschrieben.

Neben den überregionalen existieren auch noch regionale Handlungsfelder. Diese haben einen engeren Raumbezug und wirken sich mehr auf ihre unmittelbare Umgebung aus. Zu ihnen zählen in urbanen Gebieten auftretende Belastungsschübe durch Starkregenereignisse sowie die durch den ehemaligen Bergbau im Harz hervorgerufenen Schwermetallbelastungen.

Grundsätzlich verlangt die EG-WRRL, dass der gute chemische und ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial für Oberflächengewässer bis 2015 erreicht werden. Für die Grundwasserkörper gilt dieselbe Frist hinsichtlich des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands.

In begründeten Fällen können Ausnahmen in Anspruch genommen werden. Dies gilt z. B., wenn die Wirkung von Maßnahmen erst nach 2015 zu erwarten ist oder wenn die Maßnahmen, die zum guten Zustand führen, nicht alle auf einmal finanzierbar sind. Art. 4 EG-WRRL sieht daher die folgenden möglichen Ausnahmetatbestände vor:
Aufzählung

Fristverlängerung maximal zweimal um je sechs Jahre,

Aufzählung

Weniger strenge Umweltziele für Fälle, in denen mit praktischen Mitteln und verhältnismäßigem Aufwand der gute Zustand nicht erreicht werden kann,

Aufzählung

vorübergehende Verschlechterung, bedingt durch natürliche Ereignisse oder höhere Gewalt,

Aufzählung

Nichterreichen des guten Zustands aufgrund neuer veränderter physischer Eigenschaften, z. B. als Folge übergeordneter Ziele oder dem Schutz und der Erhaltung der menschlichen Gesundheit.

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