Wichtige Fragen der Gewässerbewirt-
schaftung in der Flussgebietseinheit
Weser Anhörungsdokument 2024
Erstmals 2007 hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie „Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Gemäß EG-Wasserrahmen-
richtlinie wurden diese Fragen 2013, 2019 und aktuell 2024 überprüft und aktualisiert. Das Anhörungsdokument 2024 wird der Öffentlichkeit ab dem 22.12.2024 zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
+++ Download: Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung +++
Das Dokument besteht aus zwei Teilen:
- Im ersten Teil wird erklärt wie und wo Sie Ihre Stellungnahme einreichen können.
- Im zweiten Teil werden die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in einzelnen überregionalen Handlungsfeldern vorgestellt.
Stellungnahmen zu diesem Dokument können bis zum 23.06.2025 bei den zuständigen Institutionen (Download: Liste für die Anhörung zuständigen Institutionen) entweder
- per Post oder
- per E-Mail
abgegeben werden.
Einige Länder bieten eine Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen über spezifische Internetportale an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zur Anhörungsunterlage auch zur Niederschrift bei einer der genannten Institutionen
mündlich vorzutragen.
Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zu gewährleisten, müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Vor- und Nachname und Adresse des Stellungnehmers,
- Name und Adresse des Verbandes oder der Institution oder
- Bezeichnung der Firma bzw. Name und Sitz der juristischen Person.
Anschließend werden die Stellungnahmen von der zuständigen Behörde und der Flussgebietsgemeinschaft Weser ausgewertet und
gegebenenfalls in dem jeweiligen Anhörungsdokument berücksichtigt.