Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungs-
maßnahmen (FGG Weser, 2025)
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist zur Information der Öffentlichkeit im Vorfeld zu jedem Bewirtschaftungsplan der Entwurf eines Zeitplans, Arbeitsprogramms und die Anhörungsmaßnahmen zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans zur Anhörung zu veröffentlichen (Art. 14, Abs. (1a) EG-WRRL). 2026 steht die Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2027 bis 2033 an. Dazu wurde der Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2027 bis 2033 am 22.12.2024 zur Anhörung bis zum 23.06.2025 veröffentlicht. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser dankt den Stellungnehmenden für ihre aktive Beteiligung.
Erstmals wurde der Zeitplan und das Arbeitsprogramm zeitgleich mit dem Entwurf der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser der Öffentlichkeit zur Anhörung zur Verfügung gestellt. Dies hatte zur Folge, dass sich die eingegangenen Stellungnahmen für die Flussgebietseinheit Weser teilweise auf beide Anhörungsdokumente bezogen und zahlreiche Hinweise auch für die Aktualisierung des BWP/MNP 2027 bis 2033 beinhalteten. Daher erfolgte die Auswertung der Stellungnahmen zu beiden Anhörungsdokumenten gemeinsam.
Die Auswertung der Stellungnahmen hat ergeben, dass keine Änderungen im Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans 2027 bis 2033 der FGG Weser erforderlich sind. Das Dokument gilt somit als angenommen und bildet die Grundlage für Arbeitsschritte bis 2027.
Eine detaillierte Auswertung und Beantwortung der Stellungnahmen befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung und wird nach Fertigstellung auf der Homepage der FGG Weser veröffentlicht.
