Ziele EG-WRRL für den Gewässerzustand
(FGG Weser)
Zeitplan Umsetzung EG-WRRL (FGG Weser)
Eine wesentliche Grundlage für die integrierte Gewässerbewirtschaftung in der Europäischen Union bildet die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik oder kurz EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) genannt. Die Umsetzung der EG-WRRL in nationales Recht erfolgte durch Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) des Bundes sowie der Länderwassergesetze.
Ziel der EG-WRRL ist es, grundsätzlich in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser den guten Zustand zu erhalten oder durch geeignete Maßnahmen zu erreichen. Im Grundwasser wird hierbei nach der Qualität und der Menge unterschieden. Bei den Oberflächengewässern, die sich aus Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern zusammensetzen, wird zwischen dem chemischen und ökologischen Zustand differenziert. Bei erheblich veränderten und künstlichen Oberflächengewässern werden das ökologische Potenzial und der chemische Zustand betrachtet.
Die Philosophie der EG-WRRL besteht darin, dass die Ressource Wasser stärker als bisher in Form einer integralen und ganzheitlichen Betrachtung nachhaltig geschützt wird. Dabei sind die vorhandenen Nutzungen der Gewässer ausdrücklich zu berücksichtigen. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit aktiv einbezogen. Ein Höchstmaß an Transparenz soll dabei helfen, die Akzeptanz für Entscheidungen zu erhöhen.
Weitere Hauptmerkmale der Richtlinie sind:
- die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten
- europaweite einheitliche Standards
- Berücksichtigung von sozioökonomischen Gegebenheiten
Wichtige Meilensteine bei der Umsetzung dieser Richtlinie sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm, die erstmals
2009 veröffentlicht und seit dem alle 6 Jahre für die Flussgebietseinheit Weser aktualisiert wurde. Der Bewirtschaftungsplan umfasst insbesondere die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Gewässerüberwachungsprogramme, die Beschreibung des derzeitigen Zustands und der Umweltziele sowie eine Zusammenfassung der angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer. Die Auswahl der Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm erfolgte auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme sowie der Ergebnisse der Überwachungsprogramme und unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Aktuell haben der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 Gültigkeit.
Informationen zu der Umsetzung der EG-WRRL in den Ländern der FGG Weser finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Umweltministerien und/oder der Landesbehörden.