Organisation der FGG Weser (FGG Weser)

Organisation der FGG Weser (FGG Weser)

Der Weserrat setzt sich aus den für die Wasserwirtschaft zuständigen Fachabteilungsleiterinnen/Fachabteilungsleitern der Ministerien und Senatsverwaltungen der Vertragspartner bzw. den von diesen benannten Vertreterinnen/Vertretern zusammen. Der Weserrat beschließt insbesondere:

  • allgemeine Vorgaben zur Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL in der Flussgebietseinheit Weser,
  • die Koordinierung der Information und Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 EG-WRRL sowie nach Artikel 9 EG-HWRM-RL,
  • die nach Artikel 15 EG-WRRL und Artikel 15 EG-HWRM-RL erforderlichen Berichte und Unterlagen sowie über die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme und der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Entwürfe werden an die Ministerkonferenz zur endgültigen Beschlussfassung übermittelt,
  • die Zeitpläne zur Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL sowie über die Arbeitspläne der Geschäftsstelle und übt damit die Kontrollfunktion über die Geschäftsstelle aus,
  • Abstimmungen zur administrativen Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL innerhalb der beteiligten Länder,
  • den Haushaltsplanentwurf einschließlich Stellenplan der Geschäftsstelle sowie die personelle Besetzung der Geschäftsstelle,
  • die Einrichtung und Besetzung von Arbeitsgruppen und die ihnen zugewiesenen Aufgaben,
  • sonstige wasserwirtschaftliche Planungen für die Weser nach § 1 Abs. 2 Verwaltungsvereinbarung,
  • die Programme über den quantitativen und qualitativen Messdienst an der Weser, soweit nicht durch die Bewirtschaftungsplanung umfasst.