Wasserentnahmen für die Trinkwasserversorgung (FGG Weser, 2016)

Wasserentnahmen für die Trinkwasser-
versorgung (FGG Weser, 2021)

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern können Fließgewässerbiozönosen erheblich schädigen. Eine verminderte Wasserführung kann in Verbindung mit erhöhter Sonneneinstrahlung zur Erwärmung des Wassers und damit unter Umständen zu Sauerstoffdefiziten führen. Zudem wirken sich stoffliche Einträge in das Gewässer durch den geringeren Verdünnungseffekt stärker negativ aus. Auch bei der Aktualisierung für den Bewirtschaftungsplan2021 bis 2027 wurden alle Entnahmemengen größer als 50 l/s betrachtet. Ausschlaggebend ist die genehmigte jährliche Entnahmemenge. Entnahmen in dieser Größenordnung gibt es nur aus wenigen Oberflächengewässern für größere Industriebetriebe.

In der Flussgebietseinheit Weser befinden sich 2 Oberflächenwasserkörper, die durch Wasserentnahmen beeinflusst werden. Nicht betroffen sind die Teilräume Ober-/Mittelweser, Leine, Aller und die Tideweser. In einem Wasserkörper wird Wasser für die Industrie entnommen, während in einem anderen Wasserkörper das Wasser für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird. Damit spielt die Belastung der Oberflächengewässer durch Wasserentnahmen in der Flussgebietseinheit eine untergeordnete Rolle.

Die aktuellen Monitoringdaten geben keinen Hinweis darauf, dass diese Entnahmen die biologischen Qualitätskomponenten signifikant negativ beeinflussen.