Salzhalde bei Heringen (FGG Weser)
Das überregionale Handlungsfeld "Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser" stellt in der Flussgebietseinheit Weser eine wichtige Frage der Gewässerbewirtschaftung nach § 83 Abs. 4 Nr. 2 WHG dar.
Das Thema "Salzbelastung in der Werra und Weser" war schon 2009 bei der erstmaligen Aufstellung des Bewirtschaftungsplans eine wichtige Frage der Gewässerbewirtschaftung. Im Bewirtschaftungsplan 2009 waren die Angabe von konkreten Maßnahmen und die Benennung von konkreten Bewirtschaftungszielen noch nicht möglich, da zahlreiche Untersuchungen und Studien noch in der Erarbeitung waren. Dieses wurde von der Öffentlichkeit und auch von der Europäischen Kommission als unzureichend bemängelt. Die EU-Kommission bat daraufhin die Bundesrepublik Deutschland, diese Defizite zu beheben und in der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans 2015 bis 2021 konkrete Maßnahmen, Bewirtschaftungsziele und Zeiträume zu benennen, bis wann diese Ziele erreicht werden können. Die FGG Weser hat zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans bzgl. der Salzbelastungen einen umfangreichen Koordinierungsprozess begonnen, in dessen Rahmen ein konzeptionelles Eckpunktepapier von der FGG Weser im Juni 2013 beschlossen wurde und in dem der interessierten Öffentlichkeit und der EU-Kommission die weiteren Verfahrens- und Prüfabläufe transparent dargestellt wurden. In dem Eckpunktepapier werden drei zentrale Punkte beschrieben:
- Aufgaben und Zuständigkeiten der FGG Weser,
- Dokumentation der Prüfschritte zur Ableitung von Maßnahmen und zur Festlegung der Bewirtschaftungsziele,
- Dokumentation der gemeinsam in der FGG Weser erarbeiteten Bewertungsgrundlagen.
Zur Koordinierung des gesamten überregionalen Handlungsfelds Salz fanden zwischen 2016 und 2021 insgesamt 16 Weserratssitzungen und 12 Sondersitzungen statt. Weiterhin fanden 5 Weser-Ministerkonferenzen statt. Damit wurde dem Koordinierungsgebot in Art. 3 der EG-WRRL umfangreich Rechnung getragen. Die Ergebnisse dieses Koordinierungsprozesses führten zur Ableitung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen bzgl. der Salzbelastung.
Darüber hinaus hat die FGG Weser die interessierte Öffentlichkeit bereits seit dem letzten Berichtszeitraum fortlaufend über die Fortschritte des Umsetzungsprozesses des MNP Salz 2015 bis 2021 in Form von jährlichen Statusberichten informiert. Der aktuelle Statusbericht 2022 zum Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und Weser sowie zur aktuellen Gewässergüte in Bezug auf die Salzbelastung steht, wie die vorausgehenden Statusberichte, der interessierten Öffentlichkeit auf diesen Internetseiten zur Verfügung. Zusätzlich wurde die EU Kommission, ebenfalls bereits seit dem letzten Berichtszeitraum, über den Umsetzungsstand des MNP Salz 2015 bis 2021 informiert.
Der BWP Salz 2021 bis 2027 hat sich vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 in der öffentlichen Anhörung befunden. Von der Gelegenheit zur Stellungnahme wurde intensiv Gebrauch gemacht und es wurden zahlreiche Vorschläge zur Veränderung bzw. Weiterentwicklung des Bewirtschaftungsplans vorgeschlagen. Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und bei der Anpassung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Vorschläge wurde der ausgelegte Bewirtschaftungsplan sowohl hinsichtlich der Darstellung als auch inhaltlich hinsichtlich der Maßnahmen und Bewirtschaftungsziele fortgeschrieben.