Zeitplan der Maßnahmen zur Beteiligung
der Öffentlichkeit bis 2027 nach EG-WRRL
(FGG Weser, 2024)
Zeitplan der Maßnahmen zur Beteiligung
der Öffentlichkeit bis 2027 nach
EG-HWRM-RL (FGG Weser, 2024)
Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) hat die Wasserpolitik in Europa ein neues Gesicht erhalten. Auf dem Weg zu einer umfassenden und nachhaltigen Verbesserung der europäischen Gewässer (Grundwasser und Oberflächenwasser) sowie zu einem nachhaltigen Hochwasserrisikomanagement wird die Öffentlichkeit aktiv in diesen Prozess einbezogen.
Die EG-WRRL sieht zur Öffentlichkeitsbeteiligung ein dreistufiges Anhörungsverfahren für jeden Berichtszeitraum vor und umfasst folgende Dokumente:
- Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms
- Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung
- Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms
Für den aktuellen Berichtszeitraum stehen ab dem 22.12.2024 der Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erstellung bzw. Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2027 bis 2033 und die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser zur Anhörung bis zum 23.06.2025 zur Verfügung.
Näheres zum Anhörungsverfahren ist auf den jeweiligen Seiten der Anhörungsdokumente erläutert:
- Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2027 bis 2033 – Anhörungsdokument 2024 zur Information der Öffentlichkeit gem. § 83 Abs. 4 WHG und Art. 14, Abs. 1 (a) EG-WRRL
- Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser – Anhörung 2024 zur Information der Öffentlichkeit gem. § 83 Abs. 4 WHG und Art. 14, Abs. (b) EG-WRRL
Die Anhörung für den Entwurf des nächsten Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramm 2027 bis 2033 wird am 22.12.2026 starten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung der EG-HWRM-RL unterscheidet die drei Formen:
- Information
- Aktive Beteiligung und
- Anhörung
Gemäß EG-HWRM-RL ist eine Anhörung und aktive Beteiligung vergleichbar den Verfahren zur EG-WRRL nur für den Hochwasserrisikomanagementplan vorgesehen. Die Beschreibung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete sowie Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden in Form von Informationsbroschüren digital zur Verfügung gestellt.
Aktuell ist die Informationsbroschüre zur Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2024 nach §73 WHG bzw. Art. 4 und Art. 5 EG-HWRM-RL ab dem 22.12.2024 verfügbar.
Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden ab dem 22.12.2025 veröffentlicht.
Die Anhörung für den Entwurf des nächsten Hochwasserrisikomanagementplan 2027 bis 2033 wird am 22.12.2026 starten.