Zuständige Behörden der FGG Weser
(FGG Weser, 2024)
Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Bundesland. Derzeit hat das Bundesland Niedersachsen den Vorsitz der FGG Weser. 2025 wechselt der Vorsitz an das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Organisation der FGG Weser gliedert sich in drei Ebenen:
Die einzelnen Ebenen können angeklickt werden.