Titel vorläufige Bewertung Hochwasserrisikos

Risikogebiete in der FGG Weser (FGG Weser, 2024)

Risikogebiete in der FGG Weser
(FGG Weser, 2024)

Nach § 73 WHG (Artikel 4 EG-HWRM-RL) war die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Ausweisung von Risikogebieten auf der Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen erstmals bis zum 22. Dezember 2011 durchzuführen. Seitdem wurden sie 2018 und aktuell 2024 überprüft und aktualisiert. Die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete umfassen die Beschreibung signifikanter Hochwasser der Vergangenheit und deren Auswirkungen, eine Bewertung der potentiellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse sowie die Abschätzung des potentiellen Hochwasserrisikos anhand von Signifikanzkriterien der Schutzgüter:

  • Menschliche Gesundheit
  • Umwelt
  • Kulturerbe
  • Wirtschaftlichen Tätigkeiten

Ein Hochwasserereignis wird als signifikant eingestuft, sobald für eines der aufgeführten Schutzgüter die jeweilige regionalspezifische Signifikanzgrenze überschritten ist.

Für die Bewertung des Hochwasserrisikos ist grundsätzlich zwischen Binnenland und Küste zu unterscheiden. Für die Küste wird der Bereich betrachtet, der durch die Seedeiche vor Küstenhochwassern geschützt ist. Im Binnenland wird das gesamte Gewässernetz innerhalb der Flussgebietseinheit Weser betrachtet. Im Fokus stehen dabei gewöhnlich Gewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km², da diese in der Regel nicht in der Lage sind, Hochwasserabflüsse ohne Ausuferung abführen zu können und an denen insoweit nachteilige Auswirkungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, insbesondere dann, wenn durch historische Hochwasser besonders signifikante Schäden bereits dokumentiert sind.

Das Ergebnis der Überprüfung sowie die ausgewiesenen Risikogebiete in der Flussgebietseinheit Weser wird den interessierten Bürger als Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

Aktuell ist die Broschüre zur Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2024 nach § 73 WHG bzw. Art. 4 und Art. 5 EG-HWRM-RL am 22.12.2024 veröffentlicht worden.

+++ Dowonload: Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete 2024 +++

Als Ergebnis der Überprüfung in der Flussgebietseinheit Weser sind aktuell insgesamt 73 Risikogebiete mit einer Gewässerlänge von 4.400 km identifiziert worden. Das entspricht etwa 24 % der Gesamtlänge aller Fließgewässer in der Flussgebietseinheit.