Handlungsbedarf  für den Grundwaserschutz (Rasterpunkte) (Thünen Report 21, 2015)

Handlungsbedarf für den Grundwasser-
schutz (Rasterpunkte)
(Thünen Report 21, 2015)

Handlungsbedarf für den Grundwasserschutz (Gemeinde) (Thünen Report 21, 2015)

Handlungsbedarf für den Grundwasser-
schutz (Gemeinde)
(Thünen Report 21, 2015)

Der gute chemische Zustand im Grundwasser ist für die Komponente Nitrat mit einem Grenzwert von 50 mg NO3/l im Grundwasser festgelegt (Anhang I Grundwassertochterrichtlinie).

Die potentiellen Handlungsgebiete sowie der notwendige Handlungsbedarf für ergänzende Maßnahmen zur Erreichung des guten chemischen Zustands im Grundwasser für den Parameter Nitrat wurden mit Hilfe des Modells GROWA-WEKU abgeschätzt.

Im Rahmen des Projektes wurde der Handlungsbedarf modellbedingt in erster Näherung das Bewirtschaftungsziel von 50 mg Nitrat/l im Grundwasser auf eine mittlere langjährige Nitratkonzentration im Sickerwasser von 50 mg/l übertragen. Mit diesem Zielwert ist auf jeden Fall gewährleistet, dass im Grundwasser die Zielgröße weiter unterschritten oder mindestens eingehalten wird. Basis für die Analyse bilden die Nährstoffbilanzüberschüsse aufgrund des Baseline-Szenarios 2021.

Wenn der Minderungsbedarf für Stickstoff als Mittelwert über alle landwirtschaftlich genutzten Teilflächen innerhalb einer Gemeinde, bzw. eines Kreises in Thüringen und Sachsen-Anhalt, berechnet wird, dann liegt dieser bei 14.000 t/a für das Einzugsgebiet der Flussgebietseinheit Weser. Auf diesen Minderungsbedarf wurden die weiteren Berechnungen zur Erreichung des Zielwertes für Oberflächengewässer aufgesetzt.